Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, selbst ohne ausdrücklichen Widerspruch des Verkäufers. Weitere Vereinbarungen existieren nicht. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Die Angebote des Verkäufers hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Verfügbarkeit sind unverbindlich. Bestellungen des Käufers werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung des Verkäufers (z.B. Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.
Lieferungen erfolgen zu den bestätigten Preisen und Konditionen. Der Verkäufer ist bemüht, möglichst schnell zu liefern, jedoch gibt es keine festen Lieferfristen. Bei vereinbarten festen Lieferterminen muss der Käufer bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen (mindestens 5 Tage in Europa, 6 Wochen außerhalb Europas). Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teilweise Lieferungen sind zulässig und können nicht abgelehnt werden. Ein Lieferverzug liegt nicht vor, wenn der Verkäufer selbst nicht rechtzeitig beliefert wird.
Der Verkäufer wählt den Versandweg und die Versandart. Kosten durch besondere Versandwünsche des Käufers trägt dieser. Bei steigenden Frachtsätzen oder zusätzlichen Kosten nach Vertragsabschluss trägt ebenfalls der Käufer die Mehrkosten, es sei denn, eine frachtfreie Lieferung wurde vereinbart. Der Käufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports. Bei Abholung geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über. Es gelten die Incoterms 2010.
Zahlungen sind entsprechend den Angaben auf der Rechnung ohne Abzüge zu leisten. Der Verkäufer kann Zahlungsfristen verkürzen und offene Forderungen sofort fällig stellen, wenn der Käufer in Verzug gerät. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Sicherheiten verlangen. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Betrag endgültig auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Wechsel werden nur mit Zustimmung des Verkäufers und auf Kosten des Käufers angenommen. Teillieferungen sind anteilig zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Verkäufer behält sich vor, bei Mahnungen zusätzliche Kosten geltend zu machen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Bei einem Weiterverkauf tritt der Käufer seine Forderungen sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Käufer muss Dritte bei Zugriff auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen sofort informieren. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Erzeugnissen. Der Verkäufer kann die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist.
Ereignisse wie höhere Gewalt, Produktionsausfälle, Transportstörungen oder behördliche Anordnungen befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung acht Wochen, können beide Parteien den Vertrag auflösen, ohne dass der Käufer Schadenersatz fordern kann.
Der Käufer muss offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich melden, bei versteckten Mängeln innerhalb von sechs Monaten. Der Verkäufer kann Mängel nach Wahl durch Preisminderung, Austausch oder Rücknahme der Ware beheben. Schadenersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen und auf den Rechnungswert beschränkt. Die Verantwortung für die Verwendung der Ware liegt beim Käufer.
Der Käufer darf die Waren nur in der vorgesehenen Verpackung und unter Einhaltung aller gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften weiterverkaufen. Sollte dem Käufer der Vertrieb der Waren untersagt werden, haftet der Verkäufer nicht für entstandene Kosten.
Es ist unzulässig, Produkte des Verkäufers durch Ersatzprodukte anzubieten oder diese in Verbindung mit dem Begriff "Ersatz" in Preislisten oder Geschäftspapieren zu nennen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist nach Wahl des Verkäufers entweder der Gerichtsstand des Verkäufers oder des Käufers. Auf den Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Der Name ändert sich... das Service bleibt bestehen!